Der Versicherungsfall – oder im Volksmund Schaden genannt – ist der Hauptgrund für den Abschluß eines Versicherungsvertrages. Wenn er jedoch eintritt, beginnen häufig die Probleme: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Obliegenheitsverletzung, Risikoausschluß, Unterversicherung und ... und ...  und ...

 

In der Regel treffen dann unterschiedliche Voraussetzungen aufeinander:

 

 

Von Waffengleichheit kann also keine Rede sein. Was ist die Ursache? Welches sind die Voraussetzungen für eine reibungslose Schadensabwicklung?

 

Der Grundstein für eine reibungslose Schadensabwicklung wird bereits bei Vertragsabschluß gelegt. Hier werden die meisten Hinderungsgründe für eine spätere zügige und vollständige Regulierung des Schadens durch den Versicherer gesetzt. Gerade bei Vertragsabschluß ist eine umfassende und objektive Beratung unerlässlich – schließlich werden hier Entscheidungen getroffen, die häufig ein Leben lang ohne gravierende Nachteile nicht mehr korrigierbar sind.

 

Die Versicherungsbranche hat erkannt, dass es Imagefördernder ist, den Verkauf von Versicherungsverträgen weniger unter dem Begriff Versicherungsvermittler, sondern unter dem Deckmantel der Versicherungsberatung zu betreiben. Damit soll in Vergessenheit geraten, dass Ziel der Tätigkeit nicht die objektive Darstellung der verschiedenen Marktmöglichkeiten ist, sondern der Verkauf des Produkts für die Gesellschaft(en), für die „man“ tätig ist. Selbst große Versicherungsmakler bedienen sich immer mehr dieses Kunstgriffes völlig ungeachtet dessen, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht zulässig ist, ganz abgesehen von möglichen hieraus resultierenden Steuerverkürzungen.

 

In den meisten Rechtsanwaltskanzleien führt das Versicherungsrecht ein Schattendasein. Es fehlt deswegen an Kenntnissen, vor allem aber an der Vielzahl von Vorgängen. Nur wer sich täglich mit Versicherungen beschäftigt, kennt den Markt. Versicherungsberatung ist vor allem die Unterstützung vor und bei Vertragsabschluss und die Pflege der laufenden Verträge. Dabei ist häufig versicherungskaufmännisches Wissen und versicherungskaufmännische Praxis dienlicher als die Kenntnis der rein rechtlichen Materie.

 

Schäden sind unvermeidbar. Hier ist praktisches Schadenshandling ebenso gefragt wie versicherungsrechtliches Wissen. Umsomehr wenn die Vertragsgestaltung nicht optimal war. Bei jedem Schaden ist die Einleitung der notwendigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt unerläßlich für eine zufriedenstellende Regulierung. Warten Sie nicht, „bis das Kind in den Brunnen gefallen ist“, sondern schaffen Sie „Waffengleichheit“ von Anfang an. Falsches Händling zum Schluß auszugleichen, ist immens schwierig und häufig mit langwierigen und nervenaufreibenden gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden.

 

Wir, die Stuttgarter Kanzlei für Versicherungsberatung, erfüllen die genannten Vorgaben. Und sollte ein Schaden dann doch einmal gerichtlich zu klären sein, ist durch unsere Kooperation und Bürogemeinschaft mit Notar und Rechtsanwälte Hahn, Sander und Kollegen gewährleistet, das der Schaden nahtlos und für Sie problemlos weiterverfolgt werden kann, ohne dass Wissen aus der Vorgeschichte verloren geht. Eine derartige Zusammenarbeit finden Sie, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen in Deutschland.

 

 

Damit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit optimale Beratung, Betreuung und Vertretung haben. 

Stuttgarter Kanzlei für Versicherungsberatung GmbH - VersicherungsberaterSeitenplan